E-Nummern

Welche E-nummer (Zusatzstoffe) gehören zu welcher Kategorie?
Nur über Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel,
Trägerstoffe, Trägerlösungsmittel,Farbstoffe und Süßungsmittel
sind die EWG-Richtlinien deutlich.
Für alle andere Zusatztstoffe
wird die technologische Funktion durch den Hersteller des Lebensmittels
bestimmt und soll entsprechend auf dem Etikett erwähnt werden.
Zusatzstoffe können nämlich für mehrere Zwecke angewandt werden.
So kann Zitronensäure (E330)
als Säuerungsmittel und als Antioxidationsmittel
eingesetz werden.
Manchmal ist die Richtlinie etwas seltsam.
So darf Gummi Arabicum (E414),
meistens als Verdickungsmittel eingesetz,
bei Kakao und Schokoladeprodukten
nur als Überzugsmittel angewandt werden.

Klicken sie auf die unter der Einteilung
angegebenen Namen.

Einteilung

E-Nummern

Backtriebmittel,
Trennmittel

530 bis 585

Emulgatoren,
Stabilisatoren

420 bis 495

Farbstoffe

100 bis 180

Geliermittel,
Verdickungsmittel

400 bis 418

Geschmacksverstärker

620 bis 640

Konservierungsmittel

200 bis 252

Mehlbehandlungsmittel

920 bis 928

modifizierte Stärken

1404 bis.1450

Säureregulatoren

260 bis 297 / 322 bis 385

Säureregulatoren

500 bis 529

Schaumverhüter,
Überzugsmittel

900 bis 914

Stabilisatoren,
Emulgatoren

420 bis 495

Süßungsmittel

950 bis 967

Trennmittel,
Backtriebmittel

530 bis 585

Überzugsmittel,
Schaumverhüter

900 bis 914

Verdickungsmittel,
Geliermittel

400 bis 418

Diese Seite ist von

lebensmittellexikon.de